Corporate Governance

Verantwortungsvolle Unternehmensführung hat höchste Priorität für die STRABAG SE. Daher bekennen wir uns uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance Kodex.

Foto einer Autobahnstraße HS2, die direkt durch Wald und Gewässer führt © HS2

Corporate Governance Bericht

Wir bei STRABAG verpflichten uns zu einer verantwortungsvollen, transparenten und langfristig ausgerichteten Unternehmensführung, um den Fortbestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung sicherzustellen. Damit möchten wir das Vertrauen unserer Stakeholder stärken. Mehr dazu finden Sie in unserem Corporate Governance-Bericht.

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Verpflichtungserklärung und Evaluierung zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK)

Wir bekennen uns uneingeschränkt zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK) und dessen Zielsetzungen und sehen es als vorrangige Aufgabe an, alle Regelungen des ÖCGK einzuhalten. Dieses Bekenntnis dient dazu, das Vertrauen der Aktionär:innen zu stärken und die hohen unternehmensinternen Rechts-, Verhaltens- und Ethikstandards kontinuierlich zu optimieren.

Vorstand und Aufsichtsrat der STRABAG SE erklären, dass die STRABAG SE sämtliche L-Regeln des ÖCGK erfüllt und alle C-Regeln einhält beziehungsweise begründet davon abweicht:

  • Regel C-2 ÖCGK

    Unter den Aktien der STRABAG SE befinden sich auf Grundlage eines Hauptversammlungsbeschlusses zwei spezielle Namensaktien, mit denen ein Entsendungsrecht für je ein Aufsichtsratsmitglied verbunden ist. Die Namensaktie Nr. 1 hält Klemens Peter Haselsteiner. Die Namensaktie Nr. 2 wird von MKAO „Rasperia Trading Limited“ gehalten. Da MKAO „Rasperia Trading Limited“ der EU-Sanktionsverordnung unterliegt, ruht derzeit ihr Recht aus der Namensaktie Nr. 2 zur Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds. Das Entsendungsrecht, das mit der Namensaktie Nr. 1 verbunden ist, stärkt die Bindung einer wesentlichen Aktionärsgruppe an das Unternehmen und sichert das Know-how für den Aufsichtsrat. Die STRABAG SE profitiert davon im Sinn guter Unternehmensführung nachhaltig und kann insbesondere aus dem Engagement, dem Wissen und der Erfahrung des entsandten Aufsichtsratsmitglieds wertvollen Nutzen ziehen.

  • Regel C-27 ÖCGK

    Der STRABAG SE ist es ein zentrales Anliegen, die Vergütung des Vorstands nach messbaren Kriterien sowie transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Vergütung des Vorstands der STRABAG SE richtet sich nach dem Aufgabenbereich und der Verantwortung sowie der Größe und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Des Weiteren wird die Wettbewerbsfähigkeit der Vergütung auf dem Markt einbezogen. Die variable Vergütungskomponente trägt den Interessen der Aktionär:innen an einer positiven Weiterentwicklung des Unternehmens Rechnung und erhöht die Motivation des Vorstands, Maßnahmen zu setzen, die das Konzernergebnis nachhaltig und langfristig verbessern. Die variable Vergütung wird anhand finanzieller Kennzahlen bemessen, die den nachhaltigen Erfolg und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bestmöglich widerspiegeln. Konzernweit anwendbare, nicht finanzielle Leistungskriterien werden evaluiert, stellen derzeit aber hinsichtlich Festlegung, Messung und Steuerbarkeit von entsprechenden Zielwerten (Key Performance Indicators) noch eine große Herausforderung dar. Eine differenzierte und für jede Sparte gesonderte Festlegung von nichtfinanziellen Leistungskriterien würde demgegenüber zulasten der Transparenz und Nachvollziehbarkeit gehen. Nichtfinanzielle Kriterien werden daher nach eingehender Diskussion im Präsidium des STRABAG SE-Aufsichtsrats nicht für die Vergütung der Vorstandsmitglieder herangezogen.

In Erfüllung der Regel C-62 ÖCGK unterzieht die STRABAG SE die Einhaltung der Bestimmungen des ÖCGK regelmäßig im Abstand von drei Jahren einer externen Evaluierung. Die letzte Evaluierung fand 2023 durch die THALER.legal Rechtsanwalts GmbH, Wien, über das Geschäftsjahr 2022 statt. Sie ergab keine Hinweise auf Tatsachen, die im Widerspruch zu der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zur Beachtung und Einhaltung der C-Regeln des ÖCGK stehen. Die C-Regeln des ÖCGK wurden – soweit diese von der Verpflichtungserklärung der STRABAG SE umfasst waren – eingehalten. Dabei waren einige Regeln im Evaluierungszeitraum nicht auf die STRABAG SE anwendbar.

Risikomanagement

Die STRABAG-Gruppe steht im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen gegenüber. Diese werden durch ein proaktives Risikomanagement systematisch erhoben, bewertet und im Rahmen einer adäquaten Risikomanagementpolitik konsequent und zielorientiert gesteuert. Diese Risikomanagementpolitik ist ein integrierender Bestandteil des Managementsystems und beschreibt festgelegte Prinzipien und Zuständigkeiten für das Risikomanagement sowie den Umgang mit den wesentlichen Risikokategorien. Weiterführende Details hierzu können Sie dem Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht 2023 entnehmen.

Business Compliance

Die Vermeidung von Korruption und wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen sehen wir als wesentliche Managementaufgabe an. Auch wenn STRABAG einen Großteil ihres Umsatzes in Ländern erwirtschaftet, in denen das Korruptionsrisiko gering ist, ist sie aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung auch in Ländern tätig, die nach dem Korruptionswahrnehmungsindex einem erhöhten Korruptionsrisiko ausgesetzt sind. Dementsprechend sind in allen Regionen transparente Vorgehensweisen zur Risikominimierung gefordert, insbesondere in der Phase der Auftragsvergabe oder bei der Verhandlung mit Partnerfirmen und Subunternehmen.

STRABAG hat daher bereits im Jahr 2008 ein Ethik Business Compliance-System implementiert und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Details dazu finden Sie hier

Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der STRABAG SE besteht aktuell aus neun Mitgliedern und setzt sich aus fünf Kapitalvertreter:innen sowie vier Vertreter:innen der Arbeitnehmerseite zusammen. Aufsichtsratsvorsitzende ist Kerstin Gelbmann.

 
Präsidium
Präsidial- und Nominierungs-ausschuss
Prüfungsausschuss
Mag. Kerstin Gelbmann
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Mag. Erwin Hameseder
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Dr. Andreas Brandstetter    
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Andreas Batke    
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Georg Hinterschuster  
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Weitere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern finden Sie hier

Weiterführende Informationen