Soziale Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Verantwortung für Menschenrechte und Nachhaltigkeit entlang der Lieferkette

Als international agierender Baukonzern stehen wir für den Schutz der Menschenrechte in unserem unternehmerischen Einflussbereich ein. Daher bekennt sich STRABAG zu folgenden Abkommen im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • UN Women’s Empowerment Principles.

STRABAG ist zudem Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen und berichtet jährlich in Form eines Fortschrittsbericht über die Aktivitäten zur Einhaltung der zehn globalen Prinzipien. Diese erstrecken sich über die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsprävention.
 
Diese international geltenden Standards sind als wesentliche Prinzipien in unserem Code of Conduct und weiteren Konzernrichtlinien enthalten.

Neben den sozialen Aspekten der Lieferkette, sind auch die ökologischen Aspekte der Lieferkette grundlegend für das Erreichen der strategischen Nachhaltigkeitsziele. Ausführliche Informationen dazu sind hier nachzulesen.

Social Compliance Management-System

Das Social Compliance Management-System beschreibt einen Prozess, mit dem Ziel im eigenen Geschäftsbereich und in der gesamten vor- und nachgelagerten Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten umzusetzen und Risiken zu minimieren.

Grafik des Social Compliance Management-System bestehend aus sechs Elementen

Menschenrechtsbauftragte

Um das Thema Menschenrechte konzernweit zu stärken und menschenrechtliche Risiken zu vermeiden, wurde die Rolle der Menschenrechtsbeauftragten mit veränderten und erweiterten Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Jahr 2023 neu besetzt. Zentrale Aufgaben sind die Überwachung des Social Compliance Management-Systems als auch die Kontrolle seiner Wirksamkeit. Außerdem steht sie der Geschäftsleitung, die für die Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verantwortlich ist, beratend zur Seite. Die Menschenrechtsbeauftragte agiert weisungsfrei.

Hinweisgeberplattform

Potenzielle Menschenrechtsverstöße wie zum Beispiel Diskriminierung am Arbeitsplatz können von Mitarbeitenden und von externen Personen, auch anonym, über eine Online-Hinweisgeberplattform gemeldet werden. Auch ist das Melden eines Vorfalles direkt an eine benannte Ansprechperson (Ombudsleute) möglich. Die Meldungen ermöglichen es uns Missständen nachzugehen, Untersuchungen einzuleiten, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und Risiken weiter zu minimieren.

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