Offenlegung der Aktionärsstruktur lt. Österreichischem Corporate Governance-Kodex
Am 18.8.2022 haben die österreichischen Kernaktionäre Haselsteiner Familien-Privatstiftung, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Klemens Peter Haselsteiner, die Raiffeisen-HOLDING NIEDEROSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und Konzerngesellschaft sowie die Uniqa Insurance Group AG und Konzerngesellschaften einen Syndikatsvertrag abgeschlossen.
Der vorgenannte Syndikatsvertrag, der bis 31.12.2032 abgeschlossen ist, regelt im Wesentlichen Folgendes:
Nominierungsrechte für Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte
Koordination des Abstimmungsverhaltens
Übertragungsbeschränkungen der Aktieni
Bis 31.12.2022 bestand ein Syndikatsvertrag zwischen den vier großen Aktionärsgruppen „Haselsteiner Gruppe“, „Raiffeisen NÖ-Wien Gruppe“, „UNIQA Gruppe“ und MKAO „Rasperia Trading Limited“ (Rasperia), der im Börseprospekt vom 5.10.2007 dargelegt ist. Aus dem ehemaligen Syndikatsvertrag resultiert noch ein Vorkaufsrecht gegenüber Rasperia. Das Vorkaufsrecht kommt für die Dauer der Sanktionsbetroffenheit von Rasperia jedoch nicht zum Tragen.
Die STRABAG SE hat ein Grundkapital von € 118.221.982; davon sind 118.221.979 Stück Inhaberaktien und drei Stück Namensaktien. Die Namensaktie 1 wird von Klemens Peter Haselsteiner, die Namensaktie 2 von Rasperia gehalten.
Die Inhaber der Namensaktien mit den Nummern 1 und 2 sind berechtigt, je ein Mitglied des Aufsichtsrats zu entsenden. Aktuell ruhen allerdings die mit der Namensaktie 2 verbundenen Rechte aufgrund der Sanktionsbetroffenheit von Rasperia.
Die Verfügung über die Namensaktien mit den Nummern 1 und 2 bedarf daher auch der Zustimmung des Aufsichtsrats. Ansonsten vermittelt jede Inhaber- und Namensaktie der Aktionärin bzw. dem Aktionär je ein Stimmrecht. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.