Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von STRABAG SE („STRABAG“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem von den Bietern Haselsteiner Familien-Privatstiftung, RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und UNIQA Österreich Versicherungen AG („Bieter“) am 18.8.2022 angekündigten antizipatorischen Pflichtangebot („Angebot“) für Aktien der STRABAG vorgesehen ist.
Besucher dieser Internetseite werden gebeten, die Annahme und Zustimmung zu den folgenden rechtlichen Hinweisen und Bedingungen unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Angebot weitergeleitet zu werden.
Außer in Übereinstimmung mit den anwendbaren Rechtsvorschriften dürfen die Angebotsunterlage oder sonst mit dem Angebot in Zusammenhang stehende Dokumente außerhalb der Republik Österreich weder veröffentlicht, versendet, vertrieben, verbreitet oder zugänglich gemacht werden. STRABAG übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmung.
Das Angebot wird insbesondere weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika, deren Territorien oder anderen Gebieten unter deren Hoheitsgewalt abgegeben, noch darf es in oder von den Vereinigten Staaten von Amerika aus angenommen werden. Das Angebot wird weiters insbesondere weder direkt noch indirekt in Australien oder Japan gestellt, noch darf es in oder von Australien oder Japan aus angenommen werden.
Die Angebotsunterlage oder sonst mit dem Angebot in Zusammenhang stehende Dokumente und Informationen stellen weder ein Angebot, noch eine Einladung dar, Aktien der STRABAG in einer Rechtsordnung oder von einer Rechtsordnung aus anzubieten, in der die Stellung eines solchen Übernahmeangebotes oder einer solchen Einladung zur Angebotsstellung oder in der das Stellen eines Übernahmeangebots durch oder an bestimmte Personen untersagt ist. Das Angebot wurde weder von einer Behörde außerhalb der Republik Österreich genehmigt noch wurde eine derartige Genehmigung beantragt.
Inhaber von Aktien der STRABAG, die außerhalb der Republik Österreich in den Besitz der Angebotsunterlage oder sonst mit dem Angebot in Zusammenhang stehende Dokumente gelangen und/oder die das Angebot außerhalb der Republik Österreich annehmen wollen, sind angehalten, sich über die damit in Zusammenhang stehenden einschlägigen rechtlichen Vorschriften zu informieren und diese Vorschriften zu beachten.
Jede Haftung der STRABAG für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.